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Nach Teilnahme an Potsdamer Treffen: Köln darf Mitarbeiterin nicht kündigen

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Ein Treffen in der Villa Adlon in Potsdam am 25. November 2023 bestimmte bald tagelang die Schlagzeilen in den Nachrichten. Der Rechtsextreme Martin Sellner stellte dort einen „Masterplan zur Remigration“ vor. Zu den Teilnehmenden gehörten Mitglieder der Identitären Bewegung und der AfD, aber auch einzelne CDU-Mitglieder. Darunter Simone Baum, Landesvorsitzende des Vereins „Werteunion“ in Nordrhein-Westfalen und Mitarbeiterin der Stadt Köln.

Kündigungen unwirksam

Dort war sie seit dem Jahr 2000 beschäftigt, zuletzt als zentrale Ansprechpartnerin für das Beschwerdemanagement im Umwelt- und Verbraucherschutzamt. Als Konsequenz aus dem Potsdamer Treffen hat die Stadt Köln seiner Mitarbeiterin gekündigt. Dagegen wehrte sich die 64-Jährige vor Gericht. Nun hat das Arbeitsgericht Köln entschieden, dass die ausgesprochenen Kündigungen unwirksam sind.

Baum ist tariflich ordentlich nicht kündbar. Die Stadt hat mehrere außerordentliche Kündigungen ausgesprochen. Wie das Arbeitsgericht am Mittwoch (3. Juli 2024) mitteilte, hat die Stadt die Kündigungen damit begründet, dass die Klägerin durch die Teilnahme an dem Treffen in der Villa Adlon gegen ihre Loyalitätspflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber verstoßen habe.

Treuepflicht ist begrenzt

Nach Meinung des Arbeitsgerichtes rechtfertigte allein die Teilnahme an dem Treffen noch keine außerordentliche Kündigung. Die Klägerin träfe aufgrund ihrer konkreten Tätigkeit nur eine sogenannte einfache und keine gesteigerte Treuepflicht, so das Gericht. Eine Arbeitnehmerin schulde der Kommune nur ein solches Maß an politischer Loyalität, wie für die „die funktionsgerechte Verrichtung“ ihrer Tätigkeit notwendig sei.

Das Gericht erklärte weiter: Diese einfache Treuepflicht werde erst verletzt, wenn Arbeitnehmende verfassungsfeindliche Ziele aktiv fördern oder an ihrer Umsetzung mitwirken. Dass Simone Baum an dem Potsdamer Treffen teilgenommen hat, bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Klägerin sich in innerer Übereinstimmung mit dem Inhalt der Beiträge befunden habe. Die Stadt Köln habe auch gar nicht erst behauptet, dass die Mitarbeiterin – zum Beispiel durch eigene Wortbeiträge – für verfassungsfeindliche Ziele eingetreten sei.

Auch zweiter Kündigungsgrund zurückgewiesen

Eine weitere außerordentliche Kündigung der Stadt wurde vom Gericht ebenfalls für unwirksam erklärt. Sie war damit begründet worden, Baum habe vorsätzlich eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben. Diesen Vorwurf hielt das Arbeitsgericht nicht für gerechtfertigt.

Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden. Laut Medienberichten hat die Stadt Köln noch nicht entschieden, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch macht.

Weiterführender Link:
Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Köln, Urteil 17 Ca 543/24

Entscheidung des Arbeitsgerichts
04. Juli 2024
Carl-Friedrich Höck
Eingang des Arbeitsgerichtes der Stadt Köln (Archivaufnahme)
Eine Mitarbeiterin der Stadt Köln hat an einem Treffen von Rechtsextremen in Potsdam teilgenommen, über das bundesweit berichtet wurde. Die Stadt wollte ihr außerordentlich kündigen – und scheiterte damit vor dem Arbeitsgericht.

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