Überraschend hatte der Bundesrat das novellierte Straßenverkehrsgesetz der Ampel-Koalition im vergangenen November gestoppt. Jetzt könnte das Gesetz, auf das viele Kommunen sehnlichst warten, doch noch beschlossen werden. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat einen Einigungsvorschlag vorgelegt.
Mehr Flexibilität für Kommunen
Das neue Straßenverkehrsgesetz soll die rechtliche Grundlage schaffen, damit Kommunen künftig in Verkehrsfragen mehr Handlungsspielräume erhalten können. Das betrifft zum Beispiel die Einrichtung von Bus- und Fahrradspuren, Tempo-30-Zonen oder Anwohnerparken.
Das passiert aber erst im zweiten Schritt. Denn Regelungen zum Verkehr werden in Deutschland durch Verordnungen festgelegt. Diese Verordnungen müssen bestimmte Leitplanken beachten, welche wiederum im Straßenverkehrsgesetz verankert sind. Dort ist bisher als Voraussetzung vorgegeben, dass neue Verordnungen der „Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs“ dienen. Mit Leichtigkeit ist gemeint: Der Verkehr soll möglichst ungehindert fließen.
Klimaschutz und Gesundheit werden berücksichtigt
Mit dem geänderten Straßenverkehrsgesetz werden weitere Ziele definiert, mit denen eine neue Verordnung begründet werden darf. Nämlich der Klima- und Umweltschutz, die Gesundheit der Bürger*innen und die städtebauliche Entwicklung.
Einige Bundesländer hatten Bedenken geäußert, dass die neuen Ziele zulasten der Verkehrssicherheit gehen könnten. Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses stellt deswegen klar: Die Sicherheit des Verkehrs ist nicht nur zu berücksichtigen, sondern darf nicht beeinträchtigt werden.
Verwaltungen sollen digitaler werden
Der Vermittlungsausschuss hat sich außerdem mit einem Gesetz befasst, das die Digitalisierung der Verwaltungen vorantreiben soll. Es handelt sich um eine Novelle des Onlinezugangsgesetzes, auch bekannt unter dem Kürzel OZG 2.0. Der Bundestag hatte das Gesetz nach langen Verhandlungen beschlossen, bevor die Länderkammer es im März 2024 ablehnte.
Das Gesetz soll die Grundlagen legen, damit künftig mehr Behördengänge einfach und online erledigt werden können. Es soll Strukturen schaffen, mit denen die Zusammenarbeit von Bund und Ländern verbessert werden kann. IT-Standards und Schnittstellen werden vereinheitlicht. Geplant ist unter anderem ein übergreifender Portalverbund, über den Behördendienstleistungen digital abgewickelt werden können. Eine wichtige Rolle soll die BundID spielen: Ein Nutzerkonto des Bundes, mit dem die Bürger*innen in Zukunft auch Behördendienstleistungen ihrer Kommune oder ihres Bundeslandes nutzen können sollen. Teilweise ist das jetzt schon möglich.
Faeser verspricht Ende der Zettelwirtschaft
Der Vermittlungsausschuss hat nun einige Details neu geregelt. Er schlägt vor, dass sichere Identifizierungsmittel wie das ELSTER-Zertifikat (das bei Online-Steuererklärungen zum Einsatz kommt) weiterhin für die Identifizierung von Nutzerkonten verwendet werden können. Es soll einen Übergangszeitraum von drei Jahren geben, in denen die bisherigen Nutzerkonten der Länder genutzt werden können, um sich zu identifizieren und zu authentifizieren. Die Übergangsfrist soll erst beginnen, wenn die BundID soweit funktioniert, dass Verwaltungsleistungen darüber nutzerfreundlich abgewickelt werden können. Die bisherigen Länderkonten sollen dann automatisiert übertragen werden können. Die BundID soll außerdem weiterentwickelt werden und künftig DeutschlandID heißen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) freute sich über den Einigungsvorschlag. Das Gesetz sei ein Riesenschritt voran in Richtung digitales Deutschland, sagte sie. „Wir beschleunigen die Digitalisierung der Verwaltung. Und wir schaffen einen echten Mehrwert, den Bürgerinnen und Bürger unmittelbar im Alltag spüren: Digitale Anträge ersetzen die Papierform.”
In vielen Fällen werde es überflüssig, zum Amt zu gehen, versprach Faeser. „Die Zettelwirtschaft hat in sehr vielen Bereichen ein Ende. Unterschriften per Hand und auf Papier sind nicht mehr nötig.” Viele Nachweise müssten nur noch einmal vorgelegt werden. Für Unternehmen werde es in Zukunft vollständig digitale Verfahren geben, die viel Bürokratie ersparen. Damit werde auch die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland gestärkt, teilte die SPD-Politikerin mit.
Beide Gesetze könnten noch in dieser Woche vom Bundestag und Bundesrat final beschlossen werden.