Die Lockdown-Beschränkungen werden schrittweise gelockert. Darauf haben sich Bundesregierung und Landeschefs am Mittwochabend verständigt. Wie genau die Lockerungen aussehen, wird vom Infektionsgeschehen abhängen. Für die einzelnen Öffnungsschritte ab 8. März (siehe Infokasten unten) wurden jeweils zwei Szenarien benannt: Eines für eine Inzidenz unter 50 und eines für eine Indizenz zwischen 50 und 100. Überlegungen, eine neue Inzidenz-Grenze von 35 als Maßstab für Lockerungen einzuführen, sind damit vorerst vom Tisch.
Landkreise: „Schritt nach vorn”
Letzteres wird vom Deutschen Landkreistag ausdrücklich begrüßt. Dessen Präsident Reinhard Sager spricht von einem verantwortbaren Schritt nach vorn. „Die verabredete Öffnungsmatrix weist allerdings einen hohen Komplexitätsgrad auf, so dass wir damit an die Grenzen der Umsetzbarkeit gelangen“, gibt er in einem Statement zu bedenken.
Absolute Sicherheit werde es nicht geben, daher gehe es um Risikomanagement, meint Sager. „Insofern hätten wir uns unkompliziertere Öffnungsschritte bei gleichzeitigem Hochfahren von Schnell- und Selbsttests sowie der Impfungen vorgestellt. Schulen und Kitas öffnen schließlich auch und werden durch entsprechende Maßnahmen so gut es geht abgesichert.“
Städte- und Gemeindebund: „Menschen warten auf Öffnungen”
Wie der Landkreistag äußert sich auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) positiv zu den neuen Öffnungsperspektiven. „Das wird bei den Menschen gut ankommen, die gerade im Frühling auf solche Öffnungen warten”, heißt es in einer ersten Bewertung des kommunalen Spitzenverbandes. Man dürfe aber nicht aus dem Blick verlieren, dass die Lage aufgrund der Mutationen weiter unberechenbar bleibe. „Es ist daher wichtig und richtig, dass die Impfungen schneller erfolgen sollen und die möglichen Abstände zwischen Erst- und Zweitimpfung voll ausgeschöpft werden sollen”, kommentiert der DStGB.
Zu unkonkret seien die Beschlüsse zu Teststrategien in Bezug auf Schnell- und Eigentests, kritisiert der Städte- und Gemeindebund. Zwar solle es flächendeckend für jeden Schnelltests geben, was richtig und gut sei. Allerdings sei es bedauerlich, dass es offenbar noch einige Wochen dauern werde, bis diese Instrumente flächendeckend in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen werden. „Die Organisation liegt bei den Ländern und Kommunen. Wie sich die Eigentests in das System einfügen sollen, wie der Nachweis dokumentiert wird, wie lange er gewisse Zugänge ermöglichen soll, wird leider noch nicht beantwortet.”
Städte wollen schnell Klarheit zu Teststrategie
In dieselbe Richtung äußerte sich der Präsident des Deutschen Städtetages Burkhard Jung bereits im Vorfeld des Bund-Länder-Treffens. Tests könnten Türen öffnen. „Wenn aber breites Testen die geplanten Lockerungen absichern soll, müssen sie gut verzahnt werden”. Dazu erwarteten die Städte eine konkrete Teststrategie von Bund und Ländern. Jung verwies auf eine Reihe ungeklärter Fragen: Wofür werden Menschen einen negativen Schnelltest brauchen und wie alt darf er sein? Müssen dafür große Kapazitäten in Testzentren, Apotheken und bei Ärzten geschaffen werden oder können die Menschen mit Selbsttests und Vor-Ort-Tests agieren? Und was passiert, wenn ein Schnelltest positiv ist? Jung warnte: Man müsse verhindern, dass Teststationen vor dem Wochenende überrannt werden, weil viele Menschen gleichzeitig einen bescheinigten Negativtest brauchen, um ins Restaurant oder Kino gehen zu können. Die offenen Fragen müssten nach den Bund-Länder-Beschlüssen unverzüglich geklärt und konkretisiert werden.
Grundsätzlich heißt es beim Deutschen Städtetag am Donnerstag, man sehe Raum für vorsichtige Öffnungsschritte. Diese müssten aber sicher und verlässlich sein, um keinen dritten Lockdown zu riskieren.
Krankenhäusern wird finanzielle Sicherheit in Aussicht gestellt
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) zeigt sich erleichtert, dass Bund und Länder die Erlöse der Krankenhäuser für das Jahr 2021 sichern wollen. Angekündigt ist eine Regelung analog zum Jahr 2020, mit der Krankenhäuser auch für das Jahr 2021 einen „angemessenen Beitrag” zum Ausgleich von Erlösrückgängen im Vergleich zum Jahr 2019 erhalten werden. Details sollen bis zum nächsten Treffen am 22. März ausgearbeitet werden.
„Der im Beschlusstext formulierte deutliche Bezug zur 2020-Regelung zeigt, dass die Bund-Länder-Konferenz an die von Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft gemeinsam entwickelte Lösung anknüpfen möchten. Wir erwarten deshalb eine schnelle Lösung auch für die von der MPK eingeforderte Liquiditätssicherung“, erklärt Gerald Gaß, designierter Vorstandsvorsitzender der DKG.